Satzung

ZWECK DER VEREINIGUNG

Die Direktoren-Vereinigung stellt sich folgende Aufgaben:

  1. Behandlung aller Fragen, welche die Gymnasien und ihren besonderen Auftrag betreffen;
  2. Vertretung der Belange ihrer Mitglieder gegenüber der Öffentlichkeit und den Behörden;
  3. Zusammenarbeit mit den Schulaufsichtsbehörden.

MITGLIEDSCHAFT

Mitglieder können die Leiterinnen und Leiter der öffentlichen und privaten Gymnasien sowie die Direktoren und Direktorinnen der Seminare für Studienreferendare sein, auch nach ihrem Eintritt in den Ruhestand oder nach Übernahme einer anderen Funktion im Bildungswesen. BEITRAG Der Jahresbeitrag wird von der Mitgliederversammlung festgelegt. Er beträgt derzeit 30,00 € (November 2016) Das Rechnungsjahr deckt sich mit dem Kalenderjahr. Der Beitrag soll zu Beginn des Jahres bezahlt werden.

ORGANE DER VEREINIGUNG

Die Organe der Vereinigung sind:

  1. Der Vorstand
    Der Vorstand besteht aus dem ersten Vorsitzenden und drei oder vier weiteren Vorstandsmitgliedern; diese teilen sich die Aufgaben des Schriftführers und des Kassiers.
  2. Der erweiterte Vorstand
    Der Erweiterte Vorstand besteht aus dem Vorstand und je einem Sprecher der Bezirke, ferner einem Sprecher der Direktoren im Ruhestand.
  3. Die Mitgliederversammlung
    Die Mitgliederversammlung besteht aus allen Mitgliedern und tritt mindestens einmal im Jahr zusammen. Die Mitgliederversammlung ist mit vierzehntägiger Frist einzuberufen und in jedem Fall beschlussfähig. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung oder eine schriftliche Befragung der Mitglieder findet auf Verlangen eines Viertels der Mitglieder oder auf Verlangen des Vorstandes statt. Der Mitgliederversammlung kommt die letzte Entscheidung in allen Angelegenheiten zu.

WAHLVORSCHRIFTEN

Der Vorstand wird alle zwei Jahre in geheimer Wahl von der Mitgliederversammlung gewählt. Die Bezirkssprecher und der Sprecher der Direktoren im Ruhestand werden durch die Mitglieder ihres Bezirks bzw. die Mitglieder im Ruhestand auf zwei Jahre gewählt. Gleichzeitig wird für jeden Sprecher ein Stellvertreter gewählt.

GESCHÄFTSFÜHRUNG

  1. Die Geschäfte führt der Vorstand. Er ist an die Weisung der Mitgliederversammlung bzw. die Abstimmungsergebnisse bei schriftlichen Umfragen gebunden. Im Übrigen hat er freie Hand.Auf der ordentlichen Mitgliederversammlung gibt der Kassier einen Kassenbericht über das abgelaufene Rechnungsjahr.
  2. Von Fall zu Fall berät der Vorstand mit den übrigen Mitgliedern des Erweiterten Vorstandes.
  3. Die Bezirkssprecher führen die erforderlichen Versammlungen und Umfragen in ihrem Bezirk durch.
  4. Die Grenzen der Bezirke werden von der Mitgliederversammlung festgelegt.
  5. Den Vorstandsmitgliedern und den Bezirkssprechern werden Fahrtkosten und sonstige notwendige Auslagen ersetzt. Im Übrigen geschieht alle Mitarbeit ehrenamtlich.